Alterspolitik
Der Begriff Alterspolitik ist sehr umfassend. Darunter werden hauptsächlich staatliche Massnahmen (Inhalte, Prozesse und Strukturen) auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden verstanden, welche die Lebenssituation der älteren Bevölkerung beeinflussen. In einem engeren Sinne besteht Alterspolitik aus der Sicherung der finanziellen Altersvorsoge und aus der Finanzierung der Gesundheitsversorgung. In einem weiteren Sinn tangiert sie unterschiedliche Themen sowie Politikbereiche – Raumplanung, Wohnen und Mobilität, Erwachsenenschutzrecht, Pflege und Betreuung usw. – und kann somit als eine umfassende Querschnittsaufgabe verstanden werden.
Alterspolitik findet in der Schweiz auf allen politischen Ebenen statt und wird stark durch den Föderalismus und das Subsidiaritätsprinzip geprägt. Dies bedeutet, dass der Bund den Kantonen und Gemeinden die Kompetenzen in all jenen Bereichen überlässt, in welchen diese die Aufgaben selbst erfüllen können. Entsprechend wird Alterspolitik schwerpunktmässig durch die Kantone definiert, wobei diese Aufgaben auch an die Gemeinden delegieren können. Nicht zuletzt unterstützen zahlreiche Nichtregierungsorganisationen ältere Menschen
Die Gemeinden übernehmen in der Alterspolitik verschiedene Rollen. Wie diese in der Umsetzung aussehen können, wird vom Kanton Aargau hier aufgeführt.
Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 (GGpl 2030)
Das Gesundheitssystem wird in den nächsten Jahren mit einer Vielzahl unterschiedlicher Entwicklungen konfrontiert sein. Ziel der GGpl 2030 ist es, aus der Vielzahl der bestehenden Megatrends zentrale Kernpunkte, die für das aargauische Gesundheitssystem relevant sind, abzuleiten und die Ziele und Strategien für die einzelnen Themengebiete festzulegen. Weiter werden die finanziellen Auswirkungen der Ziele und Strategien abgebildet. Details finden Sie hier.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung IV, Ergänzungsleistungen EL, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft EO, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig. Die Scherpunkte zum Thema Alterspolitik finden Sie hier.